Vorlage - VO-34-BO-23-610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 28.08.2023, erhalten 31.08.2023, ergibt sich ab 01.01.2024 die Notwendigkeit, die Regenwassergebühr für die Niederschlagswasser-beseitigung zu erhöhen.

 

Entgeltart

Bisheriger Preis

Preis ab 01.01.2024

Niederschlagswassergebühr

0,83 €/m³

1,20 €/m³

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung zustimmt, ist zeitgleich die Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,83 €/m³ auf 1,20 €/m³ ab dem 01.01.2024

und die damit verbundene 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

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Anlagen

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