Vorlage - VO-34-BO-23-610
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Erhöhung der Regenwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen sowie die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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26.10.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 28.08.2023, erhalten 31.08.2023, ergibt sich ab 01.01.2024 die Notwendigkeit, die Regenwassergebühr für die Niederschlagswasser-beseitigung zu erhöhen.
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Entgeltart |
Bisheriger Preis |
Preis ab 01.01.2024 |
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Niederschlagswassergebühr |
0,83 €/m³ |
1,20 €/m³ |
Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung zustimmt, ist zeitgleich die Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,83 €/m³ auf 1,20 €/m³ ab dem 01.01.2024
und die damit verbundene 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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