Vorlage - VO-34-BO-23-609
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Senkung der Grundgebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen, Anpassung der Zulagen für die dezentralen Entsorgung sowie die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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26.10.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 28.08.2023, erhalten am 31.08.2023, ergibt sich ab 01.01.2024 die Notwendigkeit, die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung der abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen anzupassen.
Die Zulagen für die dezentrale Entsorgung werden nicht angepasst.
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Entgeltart |
Bisheriger Preis |
Preis ab 01.01.2024 |
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Abflusslose Gruben |
17,52 €/m³ |
17,36 €/m³ |
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Kleinkläranlagen |
32,68 €/m³ |
28,94 €/m³ |
Sofern die Gemeindevertretung der Anpassung zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,
die Anpassung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 17,52 €/m³ auf 17,36 €/m³ ab dem 01.01.2024
die Anpassung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 32,68 €m³ auf 28,94 € /m³
ab dem 01.01.2024
und die damit verbundene 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Die Regelung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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63,5 kB
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