Vorlage - VO-40-BO-23-441

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Zustimmung zur Änderung der Entgelte für die Abwasserentsorgung (Schmutz- und Regenwasser) in der Gemeinde Blankenhof ab 01.01.2024.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt die Erhöhung bzw. Senkung der Preise für die Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung wie folgt:

 

Entgeltart

bisheriger Preis (brutto)

Preis (brutto) ab 01.01.2024

Mengenpreis

2,88 EUR/m³

3,26 EUR/m³

Abflusslose Gruben

17,52 EUR/m³

17,36 EUR/m³

Kleinkläranlagen

32,68 EUR/m³

28,94 EUR/m³

Regenwasser Grundstücke

2,13 EUR/m³

1,54 EUR/m³

 

Die Grundpreise für die Entsorgung von Schmutzwasser (Nr. 1.1. der Entgeltregelung) bleiben unverändert. Für die Entsorgung von Regenwasser wurde kein Grundpreis ermittelt.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die notwendigen Entgeltanpassungen sowohl über den Mengen- als auch über den Grundpreis zu verteilen. Soweit aus Sicht der Gemeinde der Wunsch besteht, den Grundpreis anzupassen und dadurch den Mengenpreis zu entlasten, ist Kontakt mit der TAB GmbH aufzunehmen.

 

Die Zulagen für die dezentrale Entsorgung werden nicht angepasst.

 

Begründung:

Nach § 9 Nr. 4 des Konzessionsvertrages über die öffentliche Abwasserentsorgung hat die TAB für Änderungen der Entgelte drei Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

Aus der beigefügten Kalkulation ergibt sich eine Anhebung des Mengenentgeltes für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Senkung des Entgeltes für die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben und der Kleinkläranlagen und Senkung des Entgeltes für die Entsorgung Regenwasser.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(wirkt sich nicht unmittelbar auf den Gemeindehaushalt aus)

 

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