Vorlage - VO-36-BO-22-458-1
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Burg Stargarder Weg"
1. Abwägungsbeschluss zum Entwurf
2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Sponholz
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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14.09.2023
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Sachverhalt
Mit Datum vom 02.09.2020 fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“ zu ändern.
Anlass und Erforderlichkeit der Änderung:
Die Erschließung der Baugrundstücke ist im wirksamen Bebauungsplan über private Straßen festgesetzt. Aufgrund verschiedener Eigentumsverhältnisse ist die Realisierung der Privatstraßen nicht umsetzbar und die Bebauung stagniert. Geplant ist die Änderung der festgesetzten Verkehrserschließung, so dass die einzelnen Grundstücke direkt an die Straße „Burg Stargarder Weg“ angeschlossen werden.
Dazu ist die Änderung des Bebauungsplans für die noch nicht bebauten Grundstücke erforderlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf fand in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023 statt. Mit den Schreiben vom 24.02.2023 und 06.03.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf
Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:
Abwägungsbeschluss:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
- Die 1. Änderung des Beubauungsplanes Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“ der Gemeinde Sponholz wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom August 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 1). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 gebilligt (Anlage 2).
- Der Satzungsbeschluss des Beubauungsplanes Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“ der Gemeinde Sponholz ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und den Ergebnissen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung welche in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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4 MB
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