Vorlage - VO-34-BO-23-591

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Neuenkirchen nach Ihlenfeld.

Der Fördermittelbescheid in Höhe von 1.652.388,71€ liegt seit 22.06.2023 schriftlich im Amt Neverin vor.

Um Zeitnah mit den Arbeiten beginnen zu können müssen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 7-9 bei dem beauftragten Planungsbüro UWT Neubrandenburg abgerufen werden.
Die aktuellen Kosten für diese Leistungsphasen 7-9 belaufen sich auf 53.070,32 €.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

(  ) den Leistungsabruf  Leistungsphase 7-9 der Fachplanung für den Radweg Neuenkirchen Ihlenfeld bei dem Planungsbüro UWT Neubrandenburg.

(  )_______________

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

2.203.200,00 €

Gesamtkosten:

53.070,32 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

54100.0960000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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