Vorlage - VO-34-BO-23-588

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wie in der Anlage beschrieben, soll nach Änderung der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) die Möglichkeit bestehen auch Förderungen für die Errichtung von Löschwasserversorgungssystemen zu beantragen.

Nach aktuellem Stand liegt die geänderte Fassung der Förderrichtlinie noch nicht vor.
Die Errichtung einer Löschwasserzisterne kostet nach aktueller Berechnung 130.000,00€ - 150.000,00€.

Wenn sich die Förderquote nach dem Bereich „lokale Basisdienstleistungen“ richtet, könnte die Förderquote 65 % betragen.
Der Eigenanteil pro Löschwasserzisterne könnte somit 45.500,00€ bis 52.500,00€ betragen und wäre im Haushalt 2024 einzuplanen.

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

(  ) die Förderung zum Bau von 2 Löschwasserzisternen in _______________________________
und ______________________________________zu beantragen, sobald die geänderte Förderrichtlinie vorliegt.

(  ) den Eigenanteil im Haushalt 2024 einzuplanen.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 kann die Realisierung eingeplant werden.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

100000 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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