Vorlage - VO-34-Fi-23-598
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum Widerruf der optionalen Übergangsregelung des Umsatzsteuergesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.07.2023
|
Sachverhalt
Die Regelung des Paragrafen 2b Umsatzsteuergesetz sind um zwei weitere Jahre verlängert werden soll. Das entsprechende Gesetz, wurde durch den Bundesrat am 16.12.2022 beschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ihlenfeld hat im Rahmen des Garagenneubaus am Storchenenst entschieden, dass die Gemeinde nicht mehr von der Optionsverlängerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz Gebrauch machen möchte, da im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen sämtliche Gestaltungsräume hinsichtlich der Umsatzbesteuerung gegeben sind. Da die ersten relevanten umsatzsteuerrechtlichen schon das Haushaltsjahr 2022 betreffen, wird der Gemeinde Neuenkirchen vorgeschlagen, bereits zum 01.01.2022 auf das neue Umsatzsteuerrecht umzustellen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
Die Gemeinde Neuenkirchen hat nach der Umstellung auf die neue Rechtslage die Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuerbeträge bei Auszahlungen, wo auch umsatzsteuerpflichtige Einzahlungen entgegenstehen, zurück erstattet zu bekommen.
|
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
|||||
|
|
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
||||
|
|
Ja |
|
ergebniswirksam |
|
finanzwirksam |
|
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
|||
|
|
||||||
|
b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
|||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
||||
|
zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||
|
Bemerkungen:
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
2. folgende Mehreinnahmen: |
||||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
Folgekosten (zu a.) und b.)) |
||||||
|
|
Nein |
|||||
|
|
Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
|||
