Vorlage - VO-50-ZD-23-370
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer stellevertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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11.07.2023
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Geplant
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Ausschuss für Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Soziales, und Personal des Amtsausschusses Neverin
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Information
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Sachverhalt
Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson des Amtes Neverin Frau Roswitha Clüver endet am 12.07.2023.
Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Über die Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson wurde auf der Homepage des Amtes Neverin sowie im Amtsblatt Neverin INFO (Ausgabe Februar 2023, Nummer 02/2023) informiert und interessierte aufgerufen, entsprechende Bewerbungen bis zum 28.04.2023 einzureichen.
Gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (SchStG M-V) wählt der Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren die Schiedsperson.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ging die nachfolgende Bewerbung ein:
- Angelika Streichert, Trollenhagen
Nach Punkt 3.2 der Verwaltungsvorschrift zum SchStG M-V soll die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsmäßig zum Ziel gesetzt hat, vor der Wahl der Schiedsperson angehört werden (hier: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS)).
Diese Anhörung erfolgte mit Datum vom 16.05.2023, die Rückmeldung ging am 17.05.2023 ein. Demnach scheint die Kandidatin eine geeignete Bewerberin zu sein.
Gem. §§ 5, 6 SchStG M-V ist die Wahl durch den Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg zu bestätigen und anschließend in ihr Amt zu berufen und zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Frau Klüver ist in seiner ehrenamtlichen Funktion als stellvertretende Schiedsperson bis zur Neuwahl tätig.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss wählt die nachfolgende Person zur stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Neverin, gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V):
Name: Angelika Streichert
Nachdem die Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg in ihr Amt berufen und verpflichtet wurde, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, tritt sie das Amt der Schiedsperson an (§ 6 SchStG M-V).
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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X |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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