Vorlage - VO-34-BO-23-585
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Renaturierung des Dorfteiches am Gutshaus in Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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03.07.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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10.07.2023
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Sachverhalt
Der Dorfteich ist derzeit durch Sedimenteintrag, Faulschlammablagerungen und Röhrichte stark verlandet und somit beeinträchtigt.
Ein geplanter Rückschnitt des Schilf- und Röhrrichtgürtels soll ausschließlich der Sicherung des Betriebes der Löschwasserentnahmestelle dienen und der damit verbundenen unbedenklichen Benutzung der Anlage. Weiterhin soll die Maßnahme zu einer Aufwertung des Gebietes durch die Schaffung neuer aquatischer Lebensräume führen. Um den Anforderungen eine Löschwasserentnahmestelle an offenen Gewässern zu entsprechen, ist der ergänzende Einbau eines Löschwassersauganschlusses nach DIN 14 244 erforderlich.
Im Abstimmung mit dem ortsansässigen Landwirt kann der ausgebaggerte Schlamm durch den Landwirt abtransportiert und auf umliegende Äcker aufgebracht werden. Der Schlamm ist bis dem Landwirt ausgeblutet bis Ende August 2023 zu übergeben.
Entsprechend naturschutzrechtlicher Genehmigung ist die Durchführung der Maßnahme nur in dem Zeitraum vom 20. August bis zum 1. März zulässig.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Renaturierung des Dorfteiches am Gutshaus in Neuenkirchen und damit die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Löschwasserentnahmestelle. Des Weiteren ist die Löschwasserentnahmestelle um einen Löschwassersauganschluss nach DIN 14 244 zu ergänzen. Die Maßnahme ist zeitnah auszuschreiben, so dass eine Durchführung ab dem 20.08.2023 erfolgen kann.
Finanz. Auswirkung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 25.000 €
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
30.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12600.5231200 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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