Vorlage - VO-40-BO-23-431
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Veräußerung des alten Löschfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Chemnitz (TSF-W)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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13.07.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung der Gemeindevertretung Blankenhof
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Feuerwehr Chemnitz konnte am 31.03.2023 ihr neues Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser (TSF-W) in Dienst stellen. Das alte TSF-W ist nicht mehr in Nutzung und kann entsprechend veräußert werden.
Gemäß Durchführungserlass zur Kommunalverfassung M-V, Punkt 5.2, ist die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen zum jeweiligen Zeitwert zu veräußern. Der Restbuchwert beträgt 1 €. Laut Marktrecherchen liegt ein Verkaufserlös bei ca. 5.000 €.
Dieser Wert sollte auch als Mindestgebot angesetzt werden.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister wurde bereits eine Ausschreibung zum Mindestgebot von 5.000 € vorgenommen. Diese blieb leider erfolglos. Eine erneute Ausschreibung hat dann ohne Mindestgebot, meistbietend, zu erfolgen.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des alten Löschfahrzeuges – Tragkraftspritzenfahrzeug -Wasser (TSF-W).
Die Ausschreibung ist wie folgt durchzuführen:
[ ] erneut zum Mindestgebot von 5.000 €. Sollte diese Ausschreibung wiederum erfolglos verlaufen,
so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.
[ ] aufgrund bereits erfolgloser Ausschreibung mit Mindestgebot, ist nunmehr die Ausschreibung
ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat auf entsprechende, zulässige Plattformen zu erfolgen.
