Vorlage - VO-40-BO-23-431

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Feuerwehr Chemnitz konnte am 31.03.2023 ihr neues Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser (TSF-W) in Dienst stellen. Das alte TSF-W ist nicht mehr in Nutzung und kann entsprechend veräußert werden.

Gemäß Durchführungserlass zur Kommunalverfassung M-V, Punkt 5.2, ist die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen zum jeweiligen Zeitwert zu veräußern. Der Restbuchwert beträgt 1 €. Laut Marktrecherchen liegt ein Verkaufserlös bei ca. 5.000 €.

Dieser Wert sollte auch als Mindestgebot angesetzt werden.

In Abstimmung mit dem Bürgermeister wurde bereits eine Ausschreibung zum Mindestgebot von 5.000 € vorgenommen. Diese blieb leider erfolglos. Eine erneute Ausschreibung hat dann ohne Mindestgebot, meistbietend, zu erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des alten Löschfahrzeuges – Tragkraftspritzenfahrzeug -Wasser (TSF-W).

Die Ausschreibung ist wie folgt durchzuführen:

[   ] erneut zum Mindestgebot von 5.000 €. Sollte diese Ausschreibung wiederum erfolglos verlaufen,

       so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.

[   ] aufgrund bereits erfolgloser Ausschreibung mit Mindestgebot, ist nunmehr die Ausschreibung

      ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.

 

Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat auf entsprechende, zulässige Plattformen zu erfolgen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

Loading...