Vorlage - VO-36-BO-23-471-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2023, Nr. VO-36-BO-23-471 (vgl. Anlage 1) legte der Bürgermeister mit Schreiben vom 21.03.2023 (vgl. Anlage 2) fristgerecht Widerspruch ein.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 KV M-V muss die Gemeindevertretung über diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen. Dieser Tagesordnungspunkt kann somit auch nicht von der Tagesordnung gestrichen werden.

 

Die möglichen Varianten, wie mit diesem Widerspruch umzugehen ist, können dem Beschlussvorschlag entnommen werden.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt über den Widerspruch des Bürgermeisters vom 21.03.2023 gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Sponholz vom 09.03.2023, Nr. VO-36-BO-23-471, wie folgt:

(Nur eine Variante auswählen!)

[  ] Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Der ursprüngliche Beschluss vom 09.03.2023 wird hiermit aufrechterhalten. Als Begründung wird Folgendes vorgetragen: (bitte ausführen!)

[  ] Dem Widerspruch wird stattgegeben. Der Beschluss vom 09.03.2023, Nr. VO-36-BO-23-471 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Beschlussvorlage zur Auftragsvergabe zur Errichtung des Spielplatzes Warlin auszuarbeiten.

[  ] Es wird folgender neuer Beschluss gefasst: …(bitte ausführen!)

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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