Vorlage - VO-36-BO-23-481
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Solarpark Warlin I"
1. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages
2. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrags
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Sponholz
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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25.05.2023
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Sachverhalt
HINWEIS: Am 22.05.2023 wurde der Durchführungsvertrag in den §§ 3 Abs. 6 und 15 geringfügig geändert. Die Änderungen sind in der Anlage 2 farblich hervorgehoben.
Städtebaulicher Vertrag:
Die Gemeinde kann nach § 11 BauGB dann städtebauliche Verträge schließen, wenn die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten erfolgen soll. Dazu gehört u. a. die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie erforderlichenfalls dies Ausarbeitung des Umweltberichts. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
Durch die PPA – Projektplanungsagentur GmbH wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtete sich der Vorhabenträger zur Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung verbundenen Kosten. Diese Verpflichtung soll durch den städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB gesichert werden.
Durchführungsvertrag:
Gemäß § 12 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet. Dafür ist zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit der PPA – Projektplanungsagentur GmbH, Warendorfer 18 in 17192 Waren (Müritz), in der vorliegenden Fassung vom 04.05.2023 (Anlage 1) sowie den Abschluss des Durchführungsvertrags in der vorliegenden Fassung vom 22.05.2023 (Anlage 2).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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392,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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195,2 kB
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