Vorlage - VO-36-BO-23-479

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023 statt. Mit Schreiben vom 16.03.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Stellungnahme bis zum 14.04.2023 aufgefordert. 

Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf

Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Plan durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Feststellungsbeschluss

Nach der Beschlussfassung ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen (§ 6 BauGB). 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:

Abwägungsbeschluss zum Entwurf:

  1.          Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 und 1.2) geprüft.
  1.          Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss:
 

  1.          Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 (Anlage 2) beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 (Anlage 3) gebilligt.
  2.          Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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