Vorlage - VO-34-ZD-23-574
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Änderungssatzung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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26.04.2023
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Sachverhalt
Durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Neuenkirchen wurde in der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung am 20.03.2023 gefordert, die in der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen festgelegte Entschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister zu erhöhen. Derzeit erhält der Bürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 950,00 €. Vorgeschlagen wurde eine Erhöhung um 100,00 €. Entsprechend § 8 Abs. 1 Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern kann einem Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden bis zu 1.500 Einwohnern eine monatliche Entschädigung bis zu einer Höhe von 1.200 € gezahlt werden.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der Betrag 950 € wird durch den Betrag 1.050 € ersetzt.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2023 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Die zusätzlichen Entschädigungszahlungen können durch Mehreinzahlungen im Bereich der Gemeindeanteile für Einkommen- und Umsatzsteuer finanziert werden. Zu beachten ist auch, dass bei einer Erhöhung der monatlichen Bürgermeisterentschädigung höhere Lohnnebenkosten auf diese Entschädigung zu zahlen sind.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
X |
ergebniswirksam |
X |
finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
12.200,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
11104-5011000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
800,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: (Lohnnebenkosten) |
200,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 61100.4021000, 4022000 in Höhe von: |
1.000,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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