Vorlage - VO-34-ZD-23-564

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Amts- bzw. das Landgericht Neubrandenburg werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.

Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforderlichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Neuenkirchen hat 2 (verdoppelt = 4) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 14.03.2023 sind 5 Bewerbungen eingegangen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:

 

Name

Adresse

Geburtsort

Geburtsdatum

Beruf

Richter,

Gitta

Sonnenkamp 13

17039 Neuenkirchen

Luckenwalde

26.01.1960

Angestellte i.ö.D.

Zahnarzthelferin

  

Wulf,

Andreas

An der Stüweneiche 58

17039 Neuenkirchen

OT Ihlenfeld

Demmin

24.06.1957

Dipl. Verwaltungswirt

z.Z. GmbH

Geschäftsführer

 

 

Kühl,

Claudia

Neveriner Straße 2

17039 Neuenkirchen

Pasewalk

16.06.1985

Bürosachbearbeiterin KP/

Neubrandenburg

 

 

Peters,

Monika

Am Anger 14

17039 Neuenkirchen

OT Ihlenfeld

Neubranden-

burg

11.01.1984

Ergotherapeutin,

Unterstützende pädagogische Fachkraft an der Förderschule

 

 

Mundt, Alwin

Dorfstraße 1

17039 Neuenkirchen

 

 

Altentreptow

13.10.1956

Rentner

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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