Vorlage - VO-34-BO-23-581

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Errichtung eines Radweges von Neuenkirchen bis Ihlenfeld.

Zu diesem Zweck wurde eine Förderung durch das Förderprojekt „Stadt-Land“ beantragt.

Die Genehmigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns liegt vor.

Die Ausführungsplanung wurde mit dem Bauausschuss der Gemeinde besprochen und abgestimmt.

Nach Rücksprache mit dem Landes-Förderinstitut kann in den nächsten Wochen mit dem Fördermittelbescheid gerechnet werden.

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, dass die Ausschreibung für die Errichtung des Radweges Neuenkirchen – Ihlenfeld gemäß der vorliegenden Planung durch die Vergabestelle des Amte Neverin erfolgen soll, sobald die Finanzielle Absicherung vorliegt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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