Vorlage - VO-40-BO-23-426

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Blankenhof beabsichtigt den Ortskern des Ortsteils Blankenhof in Zusammenarbeit mit einem Erschließungsträger Baulich zu erschließen.

Zu diesem Zweck soll ein Teilstück der Straße „An der Linde“  gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) eingezogen werden (siehe Anlage 1).

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Einziehung eines Teilstückes der Straße „An der Linde“ gemäß Anlage 1.

Das Amt Neverin wird beauftragt die erforderlichen Anträge auszufertigen und die Einziehung bei dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als unteren Straßenverkehrsbehörden zu beantragen. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...