Vorlage - VO-40-BO-2020-286-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG beabsichtigt, eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) mit einer Leistung von etwa 50 MW (Peak) in der Gemeinde Blankenhof zu errichten. Zu diesem Zweck wurde die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 3“ beschlossen. Mit der Fassung des entsprechen-den Aufstellungsbeschlusses hat die Gemeinde Blankenhof ihren Willen zur Errichtung der PVA bereits bekundet. Aufgrund der Klimaziele der Bundesregierung sieht sie eine große Chance für die Realisierung. Der B-Plan kann jedoch nur rechtswirksam werden, wenn von dem o.g. Ziel der Raumordnung abgewichen werden darf und ein im Bundesgesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023) verankerter bis zu 500 m breiter Bereich parallel der Bahnstrecke für den Bau der PVA genutzt werden darf. Hier ist ein vereinfachtes Zielabweichungsverfahren (siehe Anhang) ausreichend, da es sich um eine Fläche innerhalb des EEG handelt, welche auf Bundesebene bereits ohne Weiteres genehmigungsfähig ist.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beauftragt den Bürgermeister, einen Antrag auf Zielabweichungsverfahren für die im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 3“ geplante Photovoltaikfreiflächenanlage auf einem Streifen von 331 Metern neben der Bundeseisenbahnstrecke Malchin – Neubrandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zu stellen, da diese von dem Ziel der Raumordnung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern in Ziff. 5.3 Abs. 9 Unterabschnitt 2 abweicht.

Der beigefügte Antrag wird durch die Gemeindevertretung gebilligt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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