Vorlage - VO-40-BO-2020-285-3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG beabsichtigt, eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) mit einer Leistung von etwa 25 MW (Peak) in der Gemeinde Blankenhof zu errichten. Zu diesem Zweck wurde die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 9 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“ beschlossen. Mit der Fassung des entsprechenden Aufstellungsbeschlusses hat die Gemeinde Blankenhof ihren Willen zur Errichtung der PVA bereits bekundet. Aufgrund der Klimaziele der Bundesregierung sieht sie eine große Chance für die Realisierung. Der B-Plan kann jedoch nur rechtswirksam werden, wenn von dem o.g. Ziel der Raumordnung abgewichen werden darf und ein im Bundesgesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023) verankerter bis zu 500 m breiter Bereich parallel der Bahnstrecke für den Bau der PVA genutzt werden darf. Hier ist ein vereinfachtes Zielabweichungsverfahren (siehe Anhang) ausreichend, da es sich um eine Fläche innerhalb des EEG handelt, welche auf Bundesebene bereits ohne Weiteres genehmigungsfähig ist.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beauftragt den Bürgermeister, einen Antrag auf Zielabweichungsverfahren für die im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“ geplante Photovoltaikfreiflächenanlage auf einem Streifen von 418 Metern neben der Bundeseisenbahnstrecke Malchin – Neubrandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zu stellen, da diese von dem Ziel der Raumordnung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern in Ziff. 5.3 Abs. 9 Unterabschnitt 2 abweicht.

Der beigefügte Antrag wird durch die Gemeindevertretung gebilligt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...