Vorlage - VO-32-ZD-23-503

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Amtsgericht Neubrandenburg sowie das Landgericht Neubrandenburg werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.

Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforderlichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Brunn hat 2 (verdoppelt = 4) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2023 sind 3 Bewerbungen eingegangen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:

 

Name

Adresse

Geburtsort

Geburtsdatum

Beruf

 Krämer,

Dörte

 Stavener

Straße 33

17039 Brunn

OT Roggenhagen

 Nbdg

 06.12.1975

 Projektentwickler

 Schlingmann,

Lara

 Bahnhofstraße 1

17039 Brunn

OT Roggenhagen

 Nbdg

 13.08.1997

 Ergotherapeutin

Braun,

Steffen

Bahnhofstraße 11

17039 Brunn

OT Roggenhagen

Leipzig

01.12.1960

Pensionär

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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