Vorlage - VO-50-ZD-23-354
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Änderung der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Soziales, und Personal des Amtsausschusses Neverin
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Vorberatung
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Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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23.03.2023
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Sachverhalt
Die beschlossene Änderungssatzung zur Hauptsatzung hinsichtlich der Übertragung von Bild- und Ton im Livestream aller öffentlichen Sitzungen des Amtsausschusses macht eine Änderung in § 3 der Geschäftsordnung des Amtes Neverin erforderlich.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt die nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung.
Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung, § 3
§ 3 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
§ 3 Abs. 4 wird nach Satz 1 wie folgt erweitert:
Gemäß des § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung des Amtes Neverin werden Film- und Tonaufnahmen öffentlicher Sitzungen des Amtsausschusses inklusive der Einwohnerfragestunde live ins
Internet übertragen. Die Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Artikel 13, 14, 28, 30 und 35 DSGVO werden eingehalten. Die Weiterverarbeitung der gestreamten Daten durch Dritte wird durch technische sowie organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erschwert. Gastredner und Gastrednerinnen sowie Einwohner und Einwohnerinnen erklären sich durch eine schriftliche Einwilligungserklärung damit einverstanden, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen von ihnen gefertigt werden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit, ohne hierdurch einen Nachteil zu erleiden, widerrufbar. Am Anfang einer jeden öffentlichen Sitzung ist durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Amtsausschusses darauf hinzuweisen, dass Bild- und Tonaufnahmen für eine parallele Liveübertragung ins Internet erstellt und für ein On-Demand-Streaming vorübergehend gespeichert werden.
Widerspricht eine betroffene Person der Bildaufnahme, so ist diejenige Person so zu platzieren, dass sie von der Kamera nicht erfasst wird. Widerspricht eine betroffene Person der Tonaufnahme, so muss die entsprechende „Wortmeldung“ verschriftlicht und durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Gemeindevertretung bzw. des jeweiligen Ausschusses vorgelesen werden, ohne den Namen des Betroffenen bzw. der Betroffenen zu nennen.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
