Vorlage - VO-50-ZD-23-353

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. den Bestimmungen der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind die Sitzungen des Amtsausschusses grundsätzlich öffentlich. Aus diesem Zweck wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Pressevertretern bis dato die Möglichkeit eröffnet, an den Sitzungen im Sitzungssaal teilzunehmen. 

Um für Interessierte einen niederschwelligeren Zugang zu Amtsausschusssitzungen zu schaffen, besteht die Möglichkeit, die Sitzungen auch Live ins Internet (mit Bild und Ton) zu übertragen (Livestream) und ggf. zusätzlich für einige Zeit zu speichern (On-Demand-Streaming).

Hierzu ist eine Änderung der Hauptsatzung des Amtes Neverin erforderlich (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung des Amtes Neverin).

Der Beratungsraum des Amtes Neverin ist mit Videokonferenzhardware (Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und Monitor) ausgestattet, sodass sich die Kosten für die Umsetzung auf entsprechende Software und ggf. ein weiteres Mikrofon beschränken. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.000 €. Die erworbene Soft- und Hardware kann auch für andere Zwecke eingesetzt werden.

 

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt die nachfolgende Änderungssatzung der Hauptsatzung des Amtes Neverin.

Artikel 1 — Änderung der Hauptsatzung, § 2

§ 2 Abs. 3 wird nach Satz 1 wie folgt erweitert:

Von den Redebeiträgen der Mitglieder des Amtsausschusses sowie des Amtsvorstehers im Rahmen der öffentlichen Amtsausschusssitzung können durch das Amt Neverin Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden, die im Internet live abgerufen (Livestreaming), für einige Zeit gespeichert und zeitversetzt abgerufen werden können (On-Demand-Streaming). Gleiches gilt für die Beschäftigten des Amtes Neverin, sofern sie sich in Ausübung ihrer Tätigkeit zu Wort melden. Für Personen die in Ausübung ihrer Rechte im Sinne des § 17 KV M-V (Einwohnerfragestunde) aufgenommen werden, ist eine vorherige schriftliche Einwilligung erforderlich.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

10.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11404.5238000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

1.000,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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