Vorlage - VO-34-ZD-23-566

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Neuenkirchen wurde in vorangegangenen Gemeindevertretersitzung am 20.02.2023 gefordert, die Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen zu ändern. Die Hauptsatzung soll um einen monatlichen Sockelbetrag für die Gemeindevertreter erweitert werden, die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen sollen angepasst werden und die Angelegenheiten Brandschutz und technische Hilfeleistung sollen dem Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Neuenkirchen zugewiesen werden.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

  1. § 5 Abs. 2 wird zum 3. Anstrich Folgendes ergänzt werden:

Brandschutz und technische Hilfeleistung

 

  1. § 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Der Betrag 40 € wird durch 70 € ersetzt, der Betrag 20 € wird durch 50 € ersetzt.

 

  1. § 7 Abs. 3 wird vor Satz 1 wie folgt erweitert:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 30 €.

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 X    

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11104.5013100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

1.300,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.4013000 in Höhe von:

1.300,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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