Vorlage - VO-36-ZD-23-467

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Amts- bzw. das Landgericht Neubrandenburg werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.

Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforderlichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Sponholz hat 1 (verdoppelt = 2) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2023 sind 2 Bewerbungen eingegangen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:

 

Name

Adresse

Geburtsort

Geburtsdatum

Beruf

Milster,

Haike

 Johann von

Altrock

 Straße 22

17039 Sponholz

 Teterow

 04.08.1964

Betreuer/

Pflegeassistent

 Müller,

Matthias

 Schulstraße 3

17039 Sponholz

 Neubrandenburg

 30.05.1980

Verwaltungs-

fachangestellter

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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