Vorlage - VO-40-ZD-23-420
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung der Gemeindevertretung Blankenhof
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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16.03.2023
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Sachverhalt
Aufgrund der geänderten Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen der beratenden und weiteren Ausschüsse der Gemeinde Blankenhof entsprechend der Geschäftsordnung erscheint die Änderung der Frist der öffentlichen Bekanntmachungen von Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse (§ 8 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhof) ebenfalls erstrebenswert.
Gem. § 8 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhof erfolgt die öffentliche Bekanntmachung für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse spätestens 10 Tage vor der Sitzung im Bürgerinformationssystem des Amtes Neverin.
Entsprechend der nunmehr geänderten Geschäftsordnung beträgt die Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof fünf Tage.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung, § 8
§ 8 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung werden spätestens zehn Tage vor der Sitzung unter der Internetadresse https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/ öffentlich bekannt gemacht. Auf der Startseite führt der Navigationspunkt „Das Amt – Sitzungsdienst/Bürgerinformationssystem“ zu den in § 8 Abs. 7 bezeichneten öffentlichen Bekanntmachungen. Für Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollen, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.
Die Bekanntachungsfrist für die Ausschüsse der Gemeindevertretung beträgt fünf Tage, im Weiteren gilt Satz 1 entsprechend.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
