Vorlage - VO-40-ZD-23-418

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beabsichtigt die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen. Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

Mitwirkungsverbot:

 Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Auszahlung von Zuwendungen an die Vereine wie folgt:

 

SV 1950 Chemnitz e. V. in Höhe von 2.500,00 €

Kulturverein Gemeinde Blankenhof e.V. in Höhe von 2.000,00 €

Angelverein Chemnitz in Höhe von 100,00 €

 

Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.

Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.

Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde Blankenhof sind ausgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

    x 

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

4.600,00 €

Gesamtkosten:

4.600,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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