Vorlage - VO-40-ZD-23-417
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Änderung der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung der Gemeindevertretung Blankenhof
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.03.2023
|
Sachverhalt
Durch den Bürgermeister wurde angeregt, die Ladungsfristen für ordentliche Sitzungen der Ausschüsse der Gemeinde Blankenhof auf fünf Tage zu reduzieren. Entsprechend § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Blankenhof beträgt die Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen sowohl für die Gemeindevertretung, wie auch für die Ausschüsse zehn Tage.
Durch die verkürzte Ladungsfrist soll gewährleistet werden, dass die für die Gemeindevertretersitzungen vorbereiteten Beschlussvorlagen auch innerhalb der Ladungsfristen den Ausschüssen zur Vorberatung übergeben werden können.
Die Ladungsfristen für Gemeindevertretersitzungen und Dringlichkeitssitzungen bleiben von dieser Änderung unberührt.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Änderung der
Geschäftsordnung vom 17.09.2020 wie folgt.
Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung, § 1
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladungsfrist für ordentliche Gemeindevertretersitzungen beträgt zehn Tage,
für Ausschusssitzungen beträgt diese fünf Tage. Für Dringlichkeitssitzungen
beträgt die Ladungsfrist drei Tage. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu
begründen.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Blankenhof tritt mit
Beschlussfassung in Kraft.
