Eilantrag - VO-32-BO-23-500
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung HLF 20 FFw Brunn - Auftragsvergabe Los 2 Aufbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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07.02.2023
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Sachverhalt
Die Beschaffung des HLF 20, Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau, erfolgte im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung. Bis zur Submission am 30.01.2023 gingen pro Los jeweils 1 Angebot ein.
Durch die Vergabestelle erfolgte die formelle Prüfung. Die fachtechnische Auswertung beider Lose erfolgte mit der Wehrführung der FFw am 31.01.2023. Ein abschließendes Ergebnis konnte für Los 2 Aufbau noch nicht erzielt werden. Hier bedarf es noch der Stellungnahme des Bieters. Diese liegt noch nicht vor. Ein Vergabevorschlag kann somit für Los 2 Aufbau noch nicht abschließend erstellt werden.
Die Zuschlags- und Bindefrist für beide Lose endet jedoch am 24.02.2023.
Der Gemeindevertretung wird daher vorgeschlagen, dem Bürgermeister abweichend von § 6 Absatz 1 Nr.: 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn, zu ermächtigen, nach Auswertung des Angebotes für Los 2 den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von 357.000 € brutto.
Die Regelung zur Schriftform gemäß § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung vom 04.02.2020, zuletzt geändert am 21.07.2022, bleibt unberührt. Der Auftrag ist vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Bürgermeister abweichend von § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn vom 04.02.2020, zuletzt geändert am 21.07.2022, zu ermächtigen, nach Auswertung der Angebote zur Beschaffung HLF 20, Los 2 Aufbau, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von 357.000 € brutto.
Die Regelung zur Schriftform gemäß § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung bleibt unberührt. Der Auftrag ist vom Bürgermeister und seiner Stellvertretung zu unterzeichnen.
Finanz. Auswirkung
Für die Beschaffungsmaßnahme sind im Ergebnis der Ausschreibung für Los 1 und 2 sowie der preislichen Entwicklung am Markt für die noch bevorstehende Ausschreibung der Beladung Los 3, Kosten in Höhe von ca. 620.000 € einzuplanen
Davon entfallen für Los 2 - 356.351,45 €.ieD
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
550.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12600.7856000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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