Vorlage - VO-36-BO-23-460

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Hauptstraße 22, Warlin stehen zwei 3 Raumwohnungen (RWE) im 1.OG leer. Diese könnten zu einer 2 RWE und einer 4 RWE umgebaut werden. Für die 4 RWE gibt es bereits eine Mieterinteressenbekundung, die derzeit eine 3 RWE bezieht.

Die vorläufigen Umbau- und Herrichtungskosten sind als Anlage beigefügt. Bei Bestätigung der Baumaßnahme müssen aktuelle Angebote abgefordert werden, da die Zahlen aus Kostenangeboten von Mitte 2022 stammen und ggf. mit Preiserhöhungen zu rechnen ist.

Laut Information der BMV würde sich bei einer Grundmiete von ca. 5,50 € das Gesamt-Bauvorhaben nach ca. 7,5 Jahren amortisieren.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Umbau von zwei 3 Raumwohnungen zu einer 4 – Raumwohnung und einer 2 – Raumwohnung in der Hauptstraße 22 in 17039 Warlin.

 

Der Bürgermeister wird abweichend von § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung vom 14.11.2019 ermächtigt, nach Vorlage der Angebote und deren Prüfung durch die BMV und Verwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 40.000 brutto.

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Bestimmungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die vorläufigen Umbaukosten belaufen sich auf ca. 40.000 € brutto.

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

x 

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

227.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11401.5231300

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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