Vorlage - VO-36-BO-22-458

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 02.09.2020 fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“ zu ändern.

 

Anlass und Erforderlichkeit der Änderung:

Die Erschließung der Baugrundstücke ist im wirksamen Bebauungsplan über private Straßen festgesetzt. Aufgrund verschiedener Eigentumsverhältnisse ist die Realisierung der Privatstraßen nicht umsetzbar und die Bebauung stagniert. Geplant ist die Änderung der festgesetzten Verkehrserschließung, so dass die einzelnen Grundstücke direkt an die Straße „Burg Stargarder Weg“ angeschlossen werden.

Dazu ist die Änderung des Bebauungsplans für die noch nicht bebauten Grundstücke erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:

 

I. Aufstellungsbeschluss

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“.

 

  1. Das Planungsziel ist die Änderung der festgesetzten Verkehrserschließung, so dass die einzelnen Grundstücke direkt an die Straße „Burg Stargarder Weg“ angeschlossen werden, um die verschiedenen Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen, die der Realisierung der bisher festgesetzten Privatstraße entgegenstehen und somit die Bebauung in diesem Areal zum Stagnieren bringen.

 

  1. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich.
    Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

II. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

  1. Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Sponholz über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Burg Stargarder Weg" wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022 (Anlage 1) gebilligt und beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Form vom Oktober 2022 (Anlage 2) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Burg Stargarder Weg" mit der Begründung sind öffentlich auszulegen ist. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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