Vorlage - VO-50-Fi-22-341

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 144 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen der Amtsvorsteher und seine Stellvertreter Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 KV M-V (eigener Wirkungskreis) einwerben.

Das Amt Neverin erhielt eine nicht zweckgebundene Spende in Höhe von 250 € von der Firma

 

mediaprint infoverlag gmbh

Lechstraße 2

86415 Mering

 

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt in seiner heutigen Sitzung gemäß § 144 i.V.m. § 44 KV M-V die Annahme der Spende. Die Spende wird entsprechend § 52 Abs. 2 Nr. 22 zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung verwendet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Loading...