Vorlage - VO-34-Fi-22-540

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von der Firma "Der Dachdecker Thomas Beggerow GmbH", Siedlerweg 5a, 17039 Neuenkirchen wurde eine Alu-Box gekauft und der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen/Ihlenfled  als Transportbox für die Atemschutzgeräte als Sachspende übergeben.

Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 Abgabenordnung stellt die Sachspende ein gemeinnützigen Zweck dar.

 

 

Mitwirkungsverbot: Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gem. § 44 Abs. 4 KV M-V auf Ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Sachspende im Wert von 493,52 EUR von der Firma "Der Dachdecker Thomas Beggerow GmbH" für die Förderung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen/Ihlenfeld.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

  X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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