Vorlage - VO-34-BO-22-547

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zurzeit befindet sich die Planung des Radweges Neuenkirchen – Ihlenfeld im Genehmigungsverfahren (gemäß § 10 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern) beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Die Zuteilung von Fördermitteln ist von der § 10 Genehmigung abhängig.
Da davon auszugehen ist, dass die Genehmigung bald vorliegt und wir auf eine schnelle Bearbeitung durch das LFI hoffen, sollte bereits jetzt das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

Sobald der Fördermittelbescheid für den Radweg vorliegt, soll die weitere Planung der Leistungsphasen 5-9 durch das Planungsbüro UWT, gemäß Angebot vom 02.07.2022, beauftragt werden. Die Wertgrenze für die Beauftragung beläuft sich auf eine maximale Summe der Planungskosten in Höhe von 180.000,00 €. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

180.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

54100.5625500

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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