Vorlage - VO-36-BO-21-406-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz beschlossen. Die Aufstellung erfolgt zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Sponholz auf Antrag der PPA-Projektplanungsagentur GmbH.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ hat in der Zeit vom 06.06.2022 bis zum 08.07.2022 frühzeitig öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind um Stellungnahme gebeten worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) muss nunmehr beraten werden. Die Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). – Abwägungsbeschluss

Im Ergebnis der Abwägung ist der Entwurf erarbeitet worden (Stand: September 2022), der hiermit der Gemeinde zur Beratung und Billigung vorgelegt wird. – Offenlegungsbeschluss zum Entwurf

Der bestätigte Entwurf ist danach öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind keine Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit (Anlage 1.1) wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.2) geprüft.
  1.      Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Offenlegungsbeschluss zum Entwurf:

  1.       Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
    Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 (Anlage 3.0 - 3.1) gebilligt.
  1.       Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
    Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
  2.       Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg übertragen.
    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

 

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Anlagen

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