Vorlage - VO-34-BO-21-475-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 07.09.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Ihlenfeld-Nord“ gefasst und den Entwurf des Bebauungsplans zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 statt.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) wurde in öffentlicher Sitzung am 26.09.2022 beraten und die Belange untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB), so dass nun der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden kann.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die vorliegende Fassung (September 2022) der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans „Ihlenfeld Nord“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 1) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 (Anlage 2) gebilligt.
  2. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans:

 

  1. Mit der Bekanntmachung ist zugleich bekannt zu machen, dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
    Die im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Ihlenfeld Nord“ liegenden Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt. Gemäß den Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplans „Ihlenfeld-Nord“ werden die Flächen nunmehr neu als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt.
    Der Bereich der Flächennutzungsplan-Berichtigung ergibt sich aus dem Kartenausschnitt laut Anlage 3.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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