Vorlage - VO-36-BO-22-450
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollmachtsbeschluss zur Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sebastian Heuer
- Verfasser:
- Heuer, Sebastian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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05.10.2022
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Sachverhalt
Nach Information des Bürgermeisters will die Gemeinde Sponholz die geplante Instandsetzung der Buswendeschleife Warlin bis auf Weiteres aussetzen. Grund für die Rückstellung des Projektes sind die zu hohen Kosten und der rückständige Grunderwerb am Gutshaus Warlin.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die frei werdenden Mittel für den Umbau der Straßenbeleuchtung in Rühlow verwendet werden. Die Vergabe musste seinerzeit, aufgrund fehlender Haushaltsmittel, aufgehoben werden.
Um dieses Projektes dann schnellstmöglich umzusetzen, ist die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe, nach Ausschreibung, durchaus zielführend. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Rühlow, werden Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € erwartet.
Nach erfolgter Ausschreibung soll der Bürgermeister umgehend das wirtschaftlichste Angebot beauftragen. Die Gemeindevertretung ist auf der nächsten Gemeindevertretersitzung umfassend über die Auftragsvergabe zu informieren.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, den Bürgermeister abweichend von der in § 6 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen, zur Entscheidung über die Auftragsvergabe zu ermächtigen. Der Auftrag wird nach der Ausschreibung erteilt. Diese Vollmacht wird auf einen maximalen Auftragswert in Höhe von 45.000,00 € begrenzt. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, Nachträge soweit diese erforderlich sind, bis zu einer Höhe von 10 % der Zuschlagsssumme zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
30.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
54100.7853000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 54100.7852200 in Höhe von: |
15.000,00 € |
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Bemerkungen: Die zusätzlichen Auszahlungen können durch Einsparungen bei der Herstellung der Buswendeschleife in Warlin finanziert werden.
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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