Vorlage - VO-34-BO-22-535

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Mit Schreiben vom 23.08.2022, erhalten am 06.09.2022, erfolgte die Mitteilung, dass ab 01.01.2023 die Zusatzgebühr (= Mengengebühr) für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,88 €/m³ zu senken ist. Daraus würde sich eine neue Zusatzgebühr in Höhe von 2,95 €/m³ ergeben.

 

Sofern die Gemeindevertretung der Senkung der Zusatzgebühr zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Senkung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von 3,83 €/m³ auf 2,95 €/m³ zum 01.01.2023 und die damit verbundene 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen in der vorliegenden Fassung.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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