Vorlage - VO-50-ZD-22-338

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 legt der Träger der allgemein bildenden Schule im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung  die Aufnahmekapazitäten für die Schule fest.

 

Der Schulträger der Grundschule „Zum Wasserturm“ in Neverin ist das Amt Neverin, Der Amtsvorsteher. Der Träger der Schulentwicklungsplanung ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat.

 

Die Festlegung der Aufnahmekapazität für die Grundschule „Zum Wasserturm“ in Neverin muss durch den Amtsausschuss des Amtes Neverin beschlossen werden.

 

Zur Feststellung der Aufnahmekapazität muss die gegenwärtige Situation, das tatsächliche Raumangebot und deren Nutzung beurteilt werden. Die Aufnahmekapazität wird für die Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schule insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schülerinnern und Schüler sowie die maximale Anzahl der Lerngruppen aus.

 

Auf Grundlage der Orientierungshilfe 1 gemäß der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahme-kapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 27.05.2021 wurde die Aufnahmekapazität für die Grundschule „Zum Wasserturm“ in Neverin ermittelt. (s. Anlage Festlegung der Aufnahmekapazität Grundschule Neverin)

 

Das Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule muss bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende Schuljahr abgeschlossen sein.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt in seiner heutigen Sitzung eine Aufnahmekapazität an der Grundschule „Zum Wasserturm“ für das Schuljahr 2022/2023 von zwei Eingangsklassen (2-zügig) mit einer maximalen Anzahl von 50 (fünfzig) Schülerinnen und Schüler.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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