Vorlage - VO-50-Fi-22-331

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Nach § 127 Absatz 2 i.V.m. § 58 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist neben einem/ einer Kassenverwalter/in auch ein/e stellvertretende/r Kassenverwalter/in zu bestellen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt in seiner heutigen Sitzung, Herrn Paul Hamann als stellvertretenden Kassenverwalter zu bestellen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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