Information - VO-50-BO-22-340

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Neverin nutzt zur Bereitstellung und Bearbeitung von Geoinformations- und Katasterdaten seit dem Jahr 2006 die GIS-Software GISAL-Pro (GIS=geographische Informationssysteme).

 

Die Software GISAL-Pro ist eine stationäre Software, welche auf den Servern und Datenbanken des Amtes Neverin installiert ist und betrieben wird.

Diese Software wird durch den Hersteller BT-Fietz GmbH nicht mehr weiterentwickelt, wodurch der eh schon nicht mehr zeitgemäße Funktionsumfang weiter stagniert.

 

Die Firma BT-Fietz verfolgt mit einer neuen Software (GISAL-WEB) einen zeitgemäßeren WEB-basierten Ansatz.

Da GISAL-WEB aber noch nicht alle Funktionen von GISAL-Pro abdeckt, müssten bis auf Weiteres beide Programme parallel genutzt werden, um alle Bedarfe abzudecken.

Datenanpassungen, z. B. das Einfügen neuer Bäume im Baumkataster bzw. das Einfügen neuer Straßen im Straßenkataster ist nur nach Erwerb erweiterter Lizenzen bzw. bei Einarbeitung durch BT-Fietz und durch Zahlung weiterer Aufwandsentschädigungen möglich.

Die Kosten für die Software beliefen sich in den letzten 2 Jahren im Durchschnitt auf ca. 6.750 €/Jahr.

Der Umstieg auf die Anwendung GISAL-WEB würde erneut ca. 1.800€ für die Portierung kosten und die Kosten für die Softwarepflege würde jährlich um ca. 300€ steigen.

 

Nach intensiver Prüfung der Bedarfe, welche eine zeitgemäße GIS-Software erfüllen sollte, um den Anforderungen der Verwaltung zu genügen (siehe Anlage 1) und der abteilungsübergreifenden Beratung im Amt wird die Anschaffung einer neuen und zeitgemäßen GIS-Software empfohlen.

 

Die Umstellung auf GISAL-WEB sollte aufgrund des zu geringen Leistungsumfanges und der permanenten Kostensteigerungen nicht verfolgt werden.

 

GIS-Programme, welche die Bedarfe des Amtes abdecken und für Zukunftsthemen wie die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes gewappnet sind, können am Markt für ca. 18.000,00 - 25.000,00 € erworben werden.

Die jährlichen Kosten belaufen sich je nach Hersteller auf ca. 3.500€ bis 5.000€.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen

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