Vorlage - VO-32-BO-22-481

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Vorbereitung der Ausführungsplanung zum Bauvorhaben "Sanierung Gutshaus Brunn, 1. BA" (Dach, Fassade, Fenster, Türen, Außenanlagen und Entwässerung) gab es am 31.05.2022 eine Vorortbegehung mit der unteren Wasser- und Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Stellv. Bürgermeister, Herrn Baars, Planer des Erschließungsgebietes "Alte Gärtnerei" und Architket Reimann, um die Entwässerungssituation für das Gutshaus Brunn zu klären. Derzeit wird das Oberflächenwasser in die Schmutzwasseranlage des WAZ abgeleitet. Dieser Zustand wird seitens des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland nicht mehr geduldet.

Für die Ableitung des Oberflächenwassers des Gutshauses war ursprüngliche die Errichtung einer Zisterne für Zwecke der Löschwasserentnahme vorgesehen. Diese Variante entfällt, da eine funktionsfähige Löschwasserentnahmestelle am Parkteich vorhanden ist.

Im Ergebnis der Prüfung anderer Lösungsansätze, wie Versickerung oder Entwässerung Parkteich, musste festgestellt werden, dass eine Versickerung in dem Bereich nicht möglich ist und die Ableitung in den Parkteich technologisch und wirtschaftlich nicht realisierbar ist.

Seitens der Wasser- und Naturschutzbehörde würden diese Varianten auch nicht befürwortet werden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse kommt aus Sicht aller Beteiligten daher nur die Ableitung des Oberflächenwassers in ein zentrales System in Betracht.

Ein entsprechender Regenwasserkanal befindet sich in der Ortsdurchfahrt Friedländer Straße. Die Einleitung in diesen Kanal wurde seitens des Straßenbauamtes bereits im Zuge des Planungsgespräches zur Erschließung Wohngebiet "Alte Gärtnerei" befürwortet.

Bis hin zum Einleitungspunkt in der OD ist die Verlegung einer Entwässerungsleitung in DN 300 und DN 400 erforderlich. Die Kosten für die Verlegung dieser Leitung liegen bei ca. 113.000 € brutto. (ohne Planung)

Für die Entwässerung  des Gutshauses wurden ursprünglich Baukosten in Höhe 41.000 € brutto veranschlagt. Somit ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 72.000 €.

 

Für die Verlegung der Entwässerungsleitung wurde bereits ein Änderungsantrag beim Fördermittelgeber gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus.

 

Sollte der Landkreis dem Nachtrag zur Förderung zustimmen, beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde auf ca. 11.300,00 € (90 % von 113.000 €) zzgl. Mehrkosten für Planungskosten in Höhe von ca. 20.000 € brutto - Gesamtkosten: 31.300 € brutto.

 

Ohne Förderung betragen die Mehrkosten 133.000 € brutto.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Verlegung der Entwässerungsleitung zur Ableitung des Oberflächenwassers des Gutshauses Brunn über die Schloßsstraße bishin zum Übergabepunkt in der Ortsdurchfahrt Friedländer Straße und die Finanzierung der damit einhergehenden Mehrkosten in Höhe von ca. 133.000 € brutto.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt 133.000 € brutto.

Beantragte Fördermittel 101.700 €.

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.200.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28101.7851200

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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