Vorlage - VO-32-BO-22-480
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Brunn mit den Ortswehren Brunn und Roggenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Verfasser:
- Niestaedt, Christin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.06.2022
|
Sachverhalt
Am 07.06.2022 fand die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Brunn statt. Zum Stellvertreter wurde Herr René Lindhorst (Ortswehr Roggenhagen) gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Für die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurden zwei Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht.
Der Kamerad Lindhorst erfüllte die Wahlvoraussetzung für den Stellvertretenden Gemeindewehrführer (Ausbildung zum Zügführer muss vorliegen), nicht.
Jedoch wurde auf Wunsch der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis MSE, Brandschutzdienststelle, beantragt.
Eine Entscheidung steht noch aus.
Der Kamerad René Lindhorst verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer, Leiter einer Feuerwehr.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers.
Der Kamerad Lindhorst verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung – Zugführer – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.
Der Kamerad René Lindhorst ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn stimmt, vorbehaltlich der Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch den Landkreis, der Wahl des Kameraden René Lindhorst zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Brunn zu und ernennt den Kameraden Lindhorst zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 07.06.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.
Der Kamerad Lindhorst hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlenden Ausbildungen "Zugführer" nachzuholen.
Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.
