Vorlage - VO-36-BO-22-439
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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08.06.2022
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Sachverhalt
Durch die SPP Energy GmbH, Bliesdorf wurde mit Datum vom 28.02.2022 der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Gemeinde Sponholz im Namen der nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, Hamburg eingereicht (Anlage 1, nichtöffentlich). Zeitgleich ist in diesem Zusammenhang der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
In der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 09.06.2021 hat die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (VO-36-BO-21-381) bereits festgelegt, dass auch dieses Vorhaben mittels Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden soll. Damals war der Antragsteller noch die nawes GmbH & Co. KG, Hamburg.
Durch die SPP Energy GmbH wird dieses Vorhaben nun weitergeführt.
Der Aufstellungsbeschluss für den hiermit im Zusammenhang stehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Warlin II" ist in der öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 (Nr. VO-36-BO-22-429) gefasst worden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind keine Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
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Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Warlin |
6 |
1 |
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Warlin |
6 |
2 |
die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Warlin II".
Das Plangebiet liegt südlich vom Ort Warlin und erstreckt sich südlich entlang der Bahnlinie Neubrandenburg – Pasewalk. Es schließt eine insgesamt ca. 10 ha große Fläche ein.
- Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, zu tragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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331,6 kB
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