Vorlage - VO-32-BO-22-467

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 19.04.2016 hat die Gemeinde Brunn die Durchführung der Ausschreibung der Schutz- und Dienstbekleidung der Feuerwehren Brunn und Roggenhagen auf das Amt übertragen. Die Ausschreibung über das Amt dauert allerdings zu lange und es werden kaum Angebote eingereicht, weshalb die Vergabe ab dem Jahr 2022 wieder eigenständig über die einzelnen Gemeinden erfolgen soll.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Beschluss zur Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V auf das Amt - Ausschreibung Rahmenvereinbarung Lieferung Schutz- und Dienstbekleidung Feuerwehren Brunn und Roggenhagen (VO-32-BO-2016-192) aufzuheben und ab dem Jahr 2022 die Beschaffung gemäß der gesetzlichen Vorgaben über das Amt eigenständig zu übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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