Vorlage - VO-36-BO-21-419

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Jagdgenossenschaft hat sich aufgelöst. Die übrigen Gelder sollen der Gemeinde in Form einer Spende zugehen.

 

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100 €. 

 

Von den Geldern sollen u.a. neue Spielgeräte angeschafft werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heuten Sitzung die Annahme einer Spende der Jagdgenossenschaft i.H.v. 7.512,06 €.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 X    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

7.512,06 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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