Vorlage - VO-36-BO-21-411

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Wunsch der Gemeinde und Initiative der Einwohner soll auf dem Gelände des Gemeindezentrums/der Feuerwehr ein neuer Spielplatz entstehen.

Dafür vorgesehen ist eine Teilfläche hinter der Turnhalle.

Der jetzige Standort, am Dorfteich, ist für einen Spielplatz ungeeignet. Die Fläche am Dorfteich soll umgestaltet werden. Dazu soll eine Anfrage um Zusammenarbeit an die Fachhochschule NB gestellt werden.

 

Entsprechende Fördermittel sind einzuwerben.

 

Zur Gestaltung des Spielplatzes wird sich der Bauausschuss mit dem Amt Neverin/Fachbereich Bau und Ordnung in Verbindung setzen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielplatzes auf dem Gelände der Feuerwehr/des Gemeindezentrums Sponholz entsprechend beigefügter Anlage.

 

Zur Gestaltung des Spielplatzes in Sponholz erfolgt eine Abstimmung zwischen der Gemeinde/Bauausschuss und der Verwaltung.

Für das Vorhaben sind entsprechende Fördermittel einzuwerben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Für den Haushalt 2021 wurden 10.000 € eingeplant. Laut Fördermittelbeantragung sollte von 20.000 € ausgegangen werden.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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