Vorlage - VO-50-ZD-21-259

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Derzeit ist Frau Niewelt Ausbilderin.

 

Um eine reibungslose Übergabe in diesem Jahr gewährleisten zu können, wurde Frau Otte im letzten Jahr erfolgreich zur Ausbilderin vom Studieninstitut Greifswald ausgebildet.

 

Nach § 28 Absatz 2 BBiG ist der Ausbilder vom Ausbildenden zu bestellen.

 

Bei der zuständigen Stelle ist eine Ausbilderkarte zu beantragen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Bestellung von Frau Yvonnne Otte zur Ausbilderin für das Amt Neverin ab dem 01.04.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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