Vorlage - VO-50-ZD-21-257

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Neugliederung der Verwaltungsstruktur war vorgesehen, den zukünftigen Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste als Gemeindewahlleiter zu bestellen. Bisher war Frau Anke Beier als Gemeindewahlleiterin tätig.

Somit ist für die Gemeindewahlbehörde eine Neuwahl der Gemeindewahlleiterin bzw. des Gemeindewahlleiters nötig. Eine Stellvertretung ist ebenfalls zu wählen. 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt die Neubesetzung und Wahl der Gemeindewahlleitung (gem. § 9 Abs. 3, 4 LKWG M-V i.V.m. § 1 LKWO M-V).

 

Als Gemeindewahlleiter wird Herr Nils Alexander und als stellv. Wahlleiterin wird Frau Anke Beier gewählt (Wahlleitung). Die Wahlleitung bleibt bis zur Neubesetzung im Amt.

Die Namen der Wahlleitung sind öffentlich bekannt zu machen (§ 9 Abs. 3 LKWG M-V).

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Finanz. Auswirkung

 

 Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

x 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

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