Vorlage - VO-50-LVB-21-261

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der über Jahre hinweg bestehende Prüfungsrückstand im Bereich der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse der 12 amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes ist aufgearbeitet. Es besteht freie Prüfkapazität im Rechnungsprüfungsamt des Amtes Neverin.

 

Mit dieser Erkenntnis im Hintergrund wurden mehrere Gespräche mit umliegenden Behörden geführt. Ziel ist es, im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit weiterhin die Vorgaben des Kommunalprüfungsgesetzes M-V mit sehr guter Qualität zu erfüllen, gleichzeitig die freien Prüfkapazitäten effektiv einsetzen zu können.

Von Seiten der Stadt Neubrandenburg wurde Interesse an einer kommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung signalisiert.

 

Mit dem Rechnungsprüfer der Amtsverwaltung Neverin wurde diese Möglichkeit der kommunalen Zusammenarbeit, verbunden mit einer vorübergehenden Abordnung und anschließender Versetzung, ausführlich kommuniziert.

 

Der vorliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft wurde durch das Innenministerium M-V (Aufsichtsbehörde für die Stadt Neubrandenburg) in Zusammenarbeit mit der unteren Rechtsaufsicht beim Landkreis MSE geprüft.

 

Mitwirkungsverbot: 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 13 KV M-V i.V.m. mit § 167 KV M-V wird durch den Amtsausschuss Neverin auf der heutigen Sitzung der folgende Beschluss gefasst:

 

1. Zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung im Amt Neverin durch die Stadt Neubrandenburg wird eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V gebildet.

 

2. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 KV M-M zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Amt Neverin zur Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Neubrandenburg zu unterzeichnen.

 

3. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, im Zuge des Genehmigungsverfahrens erforderliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzunehmen. Hierüber ist der Amtsausschuss unverzüglich zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von ca. 23.900 €, Einsparungen für das Haushaltsjahr 2021 von ca. 49.000,- €.

Ab 2022 sind jährlich ca. 47.800 € an die Stadt Neubrandenburg zu zahlen bei gleichzeitiger Einsparung von ca. 98.000 € Personal- und Sachkosten.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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