Vorlage - VO-32-BO-2020-421
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Roggenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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27.10.2020
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.05.2020 wurde der Gemeinde mittgeteilt, dass sie bei der Beschaffung von TSF-W im Rahmen der Landesbeschaffung „Zukunftsfähige Feuerwehr“ leider nicht berücksichtigt wurden.
Da die Feuerwehr Roggenhagen allerdings nicht über ein Löschfahrzeug, sondern lediglich über ein für die Gewährleistung des Brandschutzes unzureichendes Fahrzeug vom Typ MTW/MZF verfügt, hat sich das Ministerium für Inneres und Europa M-V entschlossen, die Beschaffung eines TSF-W mittels Sonderbedarfszuweisung (SBZ) zu unterstützen.
Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt zentral über das Landesamt für innere Verwaltung.
Ein SBZ-Antrag kann demzufolge nur berücksichtigt werden, wenn der TSF-W entsprechend der Ausschreibung der Landesbeschaffung beschafft wird.
Je nach Förderkulisse des Landkreises und erzielbarem Fahrzeugpreis dürfte mit einem gemeindlichen Eigenanteil von ca. 60.000 € (bei einer Drittelförderung des Landkreises) bis 75.000 € (bei einer Landkreisförderung zu einem Viertel) zu rechnen sein.
Seitens der Gemeinde bedarf es der Beschlussbeschlussfassung, dass die Gemeinde diese Verfahrensweise befürwortet und eine höhere Eigenanteil bereitstellt. Der Förderantrag „SBZ“ ist bis spätestens 30.11.2020 an das Ministerium zu stellen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Beschaffung eines TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Roggenhagen im Rahmen einer Drittelförderung Landkreis MSE/Land M-V - Sonderbedarfszuweisung-/Gemeinde. Die Beschaffung erfolgt zentral über das Landesamt für innere Verwaltung entsprechend der technischen Fahrzeugvorgaben.
Der Fördermittelantrag ist bis zum 30.11.2020 beim Ministerium für Inneres und Europa zu stellen.
Die Gemeinde wird den höheren Eigenanteil in den Haushalt 2021 mit aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: 180.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: wird Bestandteil der Haushaltsplanung 2021
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
